Was steht eigentlich im Grundbuch?

Das sollten Sie vor dem Immobilienkauf wissen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, wird früher oder später auf das sogenannte Grundbuch stoßen. Es klingt trocken und bürokratisch – ist aber enorm wichtig. Denn im Grundbuch steht schwarz auf weiß, wem die Immobilie gehört und welche Rechte oder Belastungen darauf liegen.

Was ist das Grundbuch?

  • Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Grundbuchamt (Teil des Amtsgerichts) geführt wird.
  • Es enthält alle wichtigen Informationen über Grundstücke und Immobilien in Deutschland.
  • Jedes Grundstück hat ein eigenes „Blatt“ im Grundbuch.


Kurz gesagt: Im Grundbuch steht, wem die Immobilie gehört und ob es Besonderheiten gibt, z. B. eine eingetragene Grundschuld, ein Wegerecht für den Nachbarn oder ein Wohnrecht für eine dritte Person.



Warum ist das Grundbuch beim Immobilienkauf so wichtig?


Eigentümer prüfen:
Nur wer im Grundbuch steht, ist auch offiziell Eigentümer.


Belastungen erkennen:
Stehen Schulden (z. B. Hypotheken) oder Rechte Dritter im Grundbuch? Diese werden beim Kauf oft „mitübernommen“, wenn sie nicht vorher gelöscht werden.


Nutzungsrechte prüfen:
Gibt es ein Wegerecht für den Nachbarn? Ein Wohnrecht für die Tante des Verkäufers? Solche Einträge können Ihre Nutzung der Immobilie einschränken – und sollten unbedingt vor dem Kauf bekannt sein.


Sicherheit bei der Finanzierung:
Banken verlangen Einsicht ins Grundbuch, bevor sie einen Kredit geben – denn dort wird auch die Grundschuld der Bank eingetragen.



Wie ist das Grundbuch aufgebaut?


Ein Grundbuchblatt besteht aus drei Hauptteilen:


1. Bestandsverzeichnis

  • Hier steht, welches Grundstück genau gemeint ist – inkl. Adresse, Flurstücknummer, Größe usw.
  • Außerdem: Gibt es Gebäude auf dem Grundstück? Ist es ein Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft?


2. Abteilung I – Eigentumsverhältnisse

  • Wer ist Eigentümer?
  • Wann und wie wurde das Eigentum erworben? (z. B. Kauf, Erbschaft)


3. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen

  • Hier stehen Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauch.
  • Auch mögliche Vorkaufsrechte oder Baulasten können hier vermerkt sein.


4. Abteilung III – Grundpfandrechte

  • Hier werden Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden eingetragen.
  • Dieser Teil ist besonders für Banken wichtig – denn sie sichern hier ihre Kredite ab.



Wo bekommt man einen Grundbuchauszug?


Einen Grundbuchauszug erhält man beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) am Ort der Immobilie. Als Kaufinteressent braucht man dafür meist die Zustimmung des Eigentümers oder eine Vollmacht. In der Praxis übernimmt das oft der Makler oder Notar.


12. November 2025
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