Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätze der Tätigkeit
Thielmann Immobilien verpflichtet sich, Makleraufträge mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers zu erfüllen. Die Arbeit erfolgt im Rahmen allgemein anerkannter kaufmännischer Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.
2. Auftragsinhalt
Thielmann Immobilien wird mit dem Nachweis von Kaufinteressenten oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. Das Objekt wird aktiv Interessenten angeboten und in angemessenem Umfang beworben. Der Auftragnehmer informiert den Eigentümer über die Realisierbarkeit der Kaufpreisvorstellungen.
3. Alleinauftrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Dritten mit der Vermarktung des Objekts zu beauftragen.
4. Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie ein Angebot oder Exposé von Thielmann Immobilien nutzen, z. B. indem Sie sich mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Erhalt des Angebots/Exposés per Post, E-Mail, Fax, Telefon, Internet oder persönlicher Übergabe, treten diese AGB in Kraft.
5. Provision beim Verkauf
Für den Nachweis oder die Vermittlung des Verkaufs eines Objekts wird eine Provision in Höhe von max. 3 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig, zahlbar durch den Auftraggeber.
6. Provision bei Vermietung
Bei der Vermittlung einer Vermietung beträgt die Provision max. 2 Kaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7. Provisionsanspruch bei Alternativverträgen
Die ortsübliche Provision ist auch fällig, wenn statt eines Kaufvertrags ein Miet-/Pachtvertrag (oder umgekehrt) über das angebotene Objekt oder ein anderes Objekt desselben Eigentümers zustande kommt.
8. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Beurkundung des Kaufvertrags oder Abschluss des Mietvertrags fällig. Der Auftraggeber informiert Thielmann Immobilien unverzüglich über den Vertragsabschluss und stellt eine Vertragskopie/-abschrift zur Verfügung.
9. Doppeltätigkeit
Thielmann Immobilien ist berechtigt, aufgrund gesetzlicher Regelungen auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden.
10. Aufwendungsersatz
Wird der Auftrag vorzeitig durch den Eigentümer beendet, ohne dass ein Vertrag zustande kommt, kann Thielmann Immobilien die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
11. Laufzeit und Kündigung
Der Auftrag hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist mit einmonatiger Frist kündbar.
12. Gesamtschuldnerische Haftung
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
13. Indiskretion
Führt eine vom Auftraggeber zu vertretende Indiskretion dazu, dass ein Dritter mit einem von Thielmann Immobilien nachgewiesenen Anbieter einen Vertrag abschließt, schuldet der Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe der entgangenen Provision.
14. Haftung für Angaben
Thielmann Immobilien ist auf die Informationen und Auskünfte der/s Eigentümer/s angewiesen und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
15. Vertraulichkeit
Alle Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
16. Haftungsausschluss
Thielmann Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Objekte und keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner.